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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Anwendungen:

Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten ausschliesslich unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen für alle Aufträge, ungeachtet anderer möglichen Bedingungen seitens unserer Kunden. Wird unsererseits eine der nachstehenden Klauseln nicht

angewendet, bedeutet dies nicht, dass wir darauf verzichten. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.

 

Bestellungen :

Bestellungen, die an unsere Agenten oder Vertretern übergeben oder die durch sie aufgenommen

werden, sowie jene, die direkt in unsere Büros eintreffen, unterliegen diesen

Bedingungen erst nach unserer schriftlichen Annahme.

Unsere Auftragsbestätigungen sind genau zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten sind innert 2 Tagen schriftlich zu melden.

 

Preise:

Unsere Lieferungen werden gemäss letztgültiger Preisliste fakturiert. Preisänderungen bleiben

uns vorbehalten. Die Preise verstehen sich exklusiv Teuerungszuschlag und Mehrwertsteuer.

Sonderanfertigungen werden nach Offerte oder, wenn auf in der Auftragsbestätigung nichts vermerkt ist, nach Aufwand in Rechnung gestellt. 

 

 

Sonderanfertigungen :

Wir behalten uns eine Mehr- beziehungsweise Minderlieferung von bis zu 10 % der bestellten Menge vor, und der Käufer verpflichtet sich in jedem Fall, den Preis zu bezahlen, der gelieferten Quantität entspricht..

 

 

Lieferfristen :

Die Liefertermine sind unverbindlich, ausser es gelten besondere Vereinbarungen.

Für verspätete Lieferungen können keine Ansprüche auf Schadenersatz oder andere Entschädigung geltend gemacht werden. Evtl. anfallende Vertragsstrafen für späte Anlieferungen werden generell auf 5 % des Warenwertes begrenzt.

Falls aus irgendeinem Grund, eine Bestellung nicht in den vereinbarten Fristen ausgeführt werden kann, reservieren wir uns trotzdem das Recht, die Ware zu liefern, und der Käufer verpflichtet sich, die Lieferung anzunehmen und den Preis unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu bezahlen.

 

 

Lieferung :

Eine Haftung für den Transport wird von uns ausgeschlossen, selbst wenn die Lieferung frei Haus erfolgt oder zurückgesendet wird. Die Waren werden generell auf Kosten und Gefahr des Käufers gesendet. Ausser es gelten besondere Vereinbarungen, kommt immer der günstigste Transporttarif zur Anwendung. Auch wenn der Transport durch uns ausgeführt wird, tragen wir die Verantwortung nur bei schwerem Verschulden. Im Falle eines Transportschadens oder fehlenden Waren bei der Anlieferung, hat der Kunde das Recht, die Annahme der Lieferung zu verweigern und/oder die Lieferung unter Vorbehalt anzunehmen.

 

 

Eigentumsrecht:

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist für alle Risiken verantwortlich, sobald er über die Waren verfügen kann. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitsdatum reservieren wir uns das Recht, die gelieferten Waren und anderer von uns gelieferten Waren bis zur Höhe des ausstehenden Betrages zurückzunehmen. 

 

 

Zahlung :

Unter Vorbehalt von Sonder-Bedingungen, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Auslieferungsdatum zahlbar.

Die genauen Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung angegeben. Zahlungsfristen  beginnen mit dem Tag des Warenversandes, oder dem Datum, an welchem die Waren zur Abholung bereitgestellt wurden, falls der Käufer selbst den Transport veranlasst. Für jede fällige, teilweise bezahlte oder unbezahlte Rechnungen steht uns das Recht zu, ohne vorherige Mahnung folgende Verzugszinsen und weitere Massnahmen zu fordern:

a) ausstehenden Rechnungsbeträge mit einem um 7 % über dem Refinanzierungs- Satzes der Mitteleuropäischen Zentralbank höheren Zinssatz (X % + 7 %).

b) Der Käufer verpflichtet sich, alle Kosten, insbesondere die Banken-, Protest- und Stempelkosten, zu tragen.

c) Die Zahlung aller anderen offenen Rechnungen und Forderungen, die der Käufer schuldet, werden sofort fällig, auch wenn vorher andere Vereinbarungen vorlagen.

d) Alle Verkaufsverträge, die wir mit dem Käufer abgeschlossen haben, können unsererseits von Rechtswegen vierundzwanzig Stunden nach Eingang eines entsprechenden Einschreibebriefs annulliert werden, der diese unsere Absicht bestätigt. Waren, für die bereits vor dieser Annullierung mögliche Teilzahlungen erfolgten, bleiben unser Eigentum.

Falls irgendeine Änderung in der Situation des Käufers vorkommt (Unfähigkeit, Tod, Umwandlung oder Auflösung der Firma, Verkauf, Gesellschaftseinlage oder Übertragung von Firmenwerten in jeglicher Form, gütlicher Beilegung, gerichtlicher Berichtigung, gerichtlicher Liquidation, Konkurs), reservieren wir uns das Recht, alles oder einen Teil der Verkäufe zu annullieren. 

 

 

Wareneingang, Reklamationen :

Bei Eintreffen der Ware hat der Käufer, die Ware auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.

Im Falle offener Mängel müssen diese sofort schriftlich jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Liegt ein von uns anerkannter Mangel der Ware vor, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Wird die Ware nach der Kontrolle beim Kunden angenommen, entbindet dies uns vor weiteren Ansprüchen.

 

 

Haftung, Garantie :

Abbildungen sowie technische Daten sind unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen an den Schneidengeometrien, Materialqualitäten sowie der übrigen technischen Daten vorzunehmen.

Wenn die gelieferte Ware auf irgendeine Art geändert oder vom Käufer benutzt worden ist, entfällt der Anspruch auf Garantie.

Sofern nichts anderes in unserer Auftragsbestätigung vermerkt ist, übernehmen wir keine Garantie für den Betriebseinsatz unserer Produkte beim Kunden.

Wenn keine ausdrücklichen besonderen Vereinbarungen hinsichtlich technischer Hilfe getroffen

werden, obliegt die Wahl und die Kontrollen unserer Produkte der Auftraggeber, Verfassern oder Hersteller, die auch für den Betriebseinsatz der Produkte verantwortlich sind.

Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

Zur Herstellung unserer Werkzeuge verwenden wir nur hochwertige Schneidstoffe. Wir garantieren für beste Qualität und hohe Ansprüche.

 

 

Hohere Gewalt :

Im Vorkommen von einem der unten angegebenen Ereignisse oder jedes anderen Falles von höherer Gewalt, reservieren wir uns die Möglichkeit, die Ausführung der Aufträge seitens des Verkäufers ganz oder teilweise auszusetzen, bis besagtes Ereignis aufgehört hat zu wirken:

- Streik aller Art, der das ganze oder einen Teil von Eskenazi SA betrifft, oder unsere Lieferanten oder Transportunternehmer,

- Maschinen- oder Ausstattungsbruch, was auch immer die Ursache ist,

- Feuer, Überschwemmung, Auswirkung des Blitzes und ähnliche Naturereignisse, - Stillstand oder Senkung der Energie oder Rohstoffen.

 

Gerichtsstand

 

ESKENAZI SA : Genf (CH)